Kurz und ehrlich beantwortet: Ja, in bestimmten Fällen ist das möglich, aber nur in bestimmten. Diese Frage höre ich in fast jedem Erstgespräch zu einer Alkohol-MPU, meist mit einer gewissen Hoffnung in der Stimme. Bei den meisten Menschen mit Alkoholbezug in der MPU führt am Ende kein Weg an der Abstinenz vorbei. Ob das auch auf Sie zutrifft, hängt davon ab, was genau bei Ihnen vorlag.
Kurz gesagt: Bei einer Alkoholabhängigkeit ist Abstinenz die einzig anerkannte Strategie. Bei einem festgestellten Alkoholmissbrauch wird Abstinenz ebenfalls in den allermeisten Fällen gefordert; nur in seltenen, tragfähig begründeten Einzelfällen kann auch kontrolliertes Trinken ausreichen. Liegt dagegen lediglich eine Alkoholgewöhnung ohne Abhängigkeit oder Missbrauch vor, kann unter strengen Voraussetzungen eine nachgewiesene, stabile Konsumreduktion genügen, wenn die Trennung zwischen Alkoholkonsum und Fahren dauerhaft und glaubhaft sichergestellt werden kann.
Warum die Antwort von der Einordnung Ihres Konsums abhängt
Die MPU orientiert sich nicht an einer pauschalen Regel, sondern an anerkannten Beurteilungskriterien, die zwischen unterschiedlichen Ausgangslagen unterscheiden. Vereinfacht gesagt wird geprüft, ob bei Ihnen eine Alkoholabhängigkeit, ein schädlicher Gebrauch (Missbrauch) oder eine bloße Alkoholgewöhnung ohne diese beiden Merkmale vorliegt. Diese Einordnung erfolgt im Rahmen der medizinisch-psychologischen Begutachtung, nicht durch Sie selbst.
Ich habe die drei Konstellationen und was jeweils daraus folgt ausführlich in meinem Artikel Kontrolliertes Trinken bei der MPU beschrieben. Die Kernaussage für diesen Artikel:
Die drei typischen Konstellationen
- Alkoholabhängigkeit: Abstinenz ist die einzig anerkannte Strategie, über einen nachweisbaren Zeitraum von in der Regel 12 bis 15 Monaten, abhängig von der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde.
- Alkoholmissbrauch (Schäden ohne Abhängigkeit): Abstinenz wird in den allermeisten Fällen gefordert. Die Beurteilungskriterien schließen kontrolliertes Trinken bei Missbrauch nicht grundsätzlich aus; in der Praxis reicht es aber nur in wenigen, tragfähig begründeten Einzelfällen aus.
- Alkoholgewöhnung ohne Abhängigkeit oder Missbrauch: Hier kann unter strengen Voraussetzungen eine nachgewiesene, dauerhafte Reduktion auf ein risikoarmes Konsumniveau als Alternative zur Abstinenz anerkannt werden, wenn die Trennung zwischen Alkoholkonsum und Fahren dauerhaft und glaubhaft sichergestellt werden kann.
Ob Sie in die erste, zweite oder dritte Kategorie fallen, lässt sich nicht durch Wunschdenken bestimmen, sondern nur durch eine ehrliche Aufarbeitung der eigenen Konsumgeschichte, oft im Rahmen einer verkehrspsychologischen Beratung oder Begutachtung.
Vorsicht: Wer sich selbst der dritten Kategorie zuordnet, obwohl die Konsumgeschichte tatsächlich für Abhängigkeit oder Missbrauch spricht, verliert im Gespräch mit dem Gutachter schnell an Glaubwürdigkeit. Eine falsche Selbsteinschätzung ist einer der häufigsten Gründe, warum Menschen in der MPU scheitern.
Bei reinen Punktedelikten spielt Abstinenz keine Rolle
Wichtig zu wissen: Bei einer MPU wegen Punkten im Fahreignungsregister geht es um ganz andere Fragen, etwa um Regelakzeptanz und Verkehrsverhalten. Abstinenznachweise sind hier grundsätzlich kein Thema, sofern kein Alkohol- oder Drogenbezug zum Verkehrsverstoß besteht.
Und bei Cannabis?
Bei einer Cannabis-MPU lässt sich die Frage nicht mehr so pauschal beantworten wie noch vor der Cannabisgesetz-Reform. Ob ein vollständiger, nachgewiesener Verzicht erforderlich ist, richtet sich nach Art, Umfang und Vorgeschichte des Konsums sowie nach den aktuellen Begutachtungsleitlinien. Dabei spielen unter anderem eine Rolle: regelmäßiger versus gelegentlicher Konsum, Anzeichen für einen Kontrollverlust, Mischkonsum mit Alkohol, Fahren unter Wirkung sowie eine erkennbare oder fehlende Trennung zwischen Konsum und Fahren. Auch hier gilt: Die medizinisch-psychologische Begutachtung bewertet das anhand Ihrer individuellen Vorgeschichte und der geltenden Beurteilungskriterien, nicht anhand einer pauschalen Regel.
Häufige Fragen
Kann ich die MPU nach einer Trunkenheitsfahrt ohne Abstinenz bestehen?
Nur in Ausnahmefällen. Bei einer diagnostizierten Abhängigkeit oder einem festgestellten Missbrauch wird in aller Regel Abstinenz verlangt. Nur wenn lediglich eine Alkoholgewöhnung ohne diese Merkmale vorliegt, kann eine nachgewiesene, stabile Konsumreduktion mit sicherer Trennung von Trinken und Fahren ausreichen.
Wann reicht kontrolliertes Trinken?
Kontrolliertes Trinken kommt vor allem bei einer Alkoholgewöhnung ohne Abhängigkeit oder Missbrauch infrage, in seltenen, gut begründeten Einzelfällen auch bei Missbrauch. Vorausgesetzt werden immer eine nachvollziehbare, stabile Reduktion und eine glaubhafte Trennung zwischen Konsum und Fahren.
Wie entscheidet der Gutachter?
Nicht der Gutachter allein: Die medizinisch-psychologische Begutachtung bewertet Ihre Konsumgeschichte, die Deliktumstände, Laborwerte und das Gespräch gemeinsam anhand der geltenden Beurteilungskriterien.
Muss ich immer Urinscreenings machen?
Nicht immer, aber häufig. Ob und welche Nachweise verlangt werden, etwa Urin-, Haar- oder PEth-Blutkontrollen, hängt von Ihrer individuellen Vorgeschichte und der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde ab. Mehr dazu in meinem Artikel CTU-Kriterien der Abstinenznachweise.
Was passiert ohne Abstinenznachweis?
Wird ein Abstinenznachweis verlangt und fehlt er oder ist er lückenhaft, fällt das Gutachten in aller Regel negativ aus. Ohne den geforderten Nachweis lässt sich eine positive Prognose meist nicht glaubhaft begründen.
Kann ich den Abstinenznachweis nachholen?
Ja. Wenn sich herausstellt, dass für Ihre Fragestellung ein Abstinenznachweis erforderlich ist, können Sie diesen nachträglich beginnen. Allerdings muss der erforderliche Nachweiszeitraum dann vollständig neu absolviert werden. Anschließend ist in der Regel eine erneute MPU-Begutachtung erforderlich. Deshalb ist es sinnvoll, möglichst früh zu klären, ob in Ihrem Fall Abstinenz notwendig ist – so vermeiden Sie unnötige Kosten und Zeitverlust.
Was bedeutet das für Ihre Vorbereitung?
Der wichtigste Schritt vor jeder Strategieentscheidung ist eine ehrliche Standortbestimmung: Welche Konstellation trifft auf mich tatsächlich zu? Wer diese Frage für sich frühzeitig und ehrlich beantwortet, kann seine Vorbereitung gezielt darauf ausrichten, statt sich in der MPU selbst mit einer überraschenden Einordnung konfrontiert zu sehen.
Das Wichtigste: Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage "MPU ohne Abstinenz", sondern nur eine für Ihren individuellen Fall. Wer diese Antwort kennt, kann sich gezielt und mit realistischen Erwartungen vorbereiten.
Welche Strategie passt zu Ihrer Situation?
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Konsumgeschichte und klären ehrlich, ob Abstinenz für Sie der richtige Weg ist oder ob es eine realistische Alternative gibt.
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Eva-Maria Merkel, Psychologin