„Kann ich einfach weniger trinken, statt ganz aufzuhören?" Diese Frage kommt regelmäßig. Die Antwort hängt nicht von persönlichen Wünschen ab, sondern davon, welche Alkohol-Hypothese in Ihrer MPU zur Anwendung kommt. Und da gibt es klare Grenzen.
Kurze Antwort: Kontrolliertes Trinken ist bei der MPU nur bei Hypothese A3 (Alkoholgefährdung) eine anerkannte Strategie. Bei Abhängigkeit (A1) und Alkoholmissbrauch (A2) ist vollständige Abstinenz Pflicht. Bei A2 gilt das auch für alkoholfreies Bier oder Wein.
Die vier Alkohol-Hypothesen der MPU
Die MPU arbeitet mit einem standardisierten Hypothesen-System, das den Alkoholkonsum eines Betroffenen einordnet. Je nachdem, welche Hypothese auf Ihre Situation zutrifft, gelten grundlegend unterschiedliche Anforderungen. Die Hypothesen sind in den Beurteilungskriterien zur Fahreignung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) definiert.
A1 bis A4: Was sie bedeuten
- A1 – Alkoholabhängigkeit (F10.2): Es lag eine klinische Abhängigkeit vor. Kontrolliertes Trinken ist ausgeschlossen. Abstinenz ist Pflicht, in der Regel mindestens 15 Monate, bei nachgewiesener Entwöhnungsbehandlung können 12 Monate ausreichen.
- A2 – Alkoholmissbrauch / schädlicher Gebrauch (F10.1): Es lag ein schädliches Konsummuster vor, das zu nachweisbaren Schäden geführt hat, ohne dass die Kriterien einer Abhängigkeit erfüllt waren. Auch hier ist vollständige Abstinenz erforderlich. Alkoholfreies Bier oder Wein ist dabei zu meiden.
- A3 – Alkoholgefährdung: Es lag ein riskanter, erhöhter Konsum vor, der jedoch nicht die klinischen Kriterien für Missbrauch oder Abhängigkeit erfüllte. Hier kann kontrolliertes Trinken als Strategie anerkannt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- A4 – Fehlendes Trennungsvermögen: Das Problem liegt nicht im Konsumumfang, sondern in der fehlenden Trennung von Trinken und Fahren. Kontrolliertes Trinken ist grundsätzlich möglich, sofern das Trennungsvermögen glaubwürdig nachgewiesen wird.
A1: Abhängigkeit, kein Spielraum
Wer die ICD-10-Kriterien für eine Alkoholabhängigkeit (F10.2) erfüllt oder erfüllt hat, braucht an kontrolliertem Trinken nicht weiterzudenken. Alkoholabhängigkeit verändert das Belohnungssystem des Gehirns dauerhaft. Langzeitstudien zeigen eindeutig: Bei bestehender Abhängigkeit gelingt dauerhaft kontrolliertes Trinken nur einem kleinen Bruchteil der Betroffenen. Bei der überwiegenden Mehrheit kommt es zu einem erneuten Kontrollverlust, oft schleichend, oft in belastenden Lebensphasen.
Die Begutachtungsleitlinien sind hier eindeutig. Abstinenz ist die einzig anerkannte Strategie, und zwar über einen nachweisbaren Zeitraum von in der Regel 15 Monaten. Wer mit einer diagnostizierten oder diagnostizierbaren Abhängigkeitsgeschichte in der MPU kontrollierten Konsum behauptet, verliert sofort an Glaubwürdigkeit.
A2: Missbrauch, auch kein Spielraum, und kein alkoholfreies Bier
Alkoholmissbrauch (F10.1) bezeichnet ein Konsummuster, das zu körperlichen oder psychischen Schäden geführt hat, ohne dass eine Abhängigkeit bestand. Auch in diesem Fall gilt vollständige Abstinenz als Voraussetzung für ein positives MPU-Gutachten.
Ein häufiges Missverständnis: Alkoholfreies Bier oder alkoholfreier Wein sind bei A2 keine neutrale Alternative. Wer einen Abstinenznachweis erbringen muss, sollte diese Getränke meiden. Sie enthalten Spurenmengen Alkohol, die Urinwerte beeinflussen können, und sie signalisieren dem Gutachter, dass sich die Beziehung zum Thema Alkohol nicht grundlegend verändert hat. Das Suchen nach Alternativen, die dem Bier oder Wein so nah wie möglich kommen, spricht nicht für eine echte innere Umorientierung.
Wichtig bei A2: Der Gutachter bewertet nicht nur Laborwerte, sondern die gesamte innere Haltung gegenüber Alkohol. Wer bei Missbrauch noch auf 0,0-Promille-Varianten ausweicht, zeigt damit, dass er die Substanz vermisst, nicht dass er sie hinter sich gelassen hat.
A3: Hier ist kontrolliertes Trinken möglich
Hypothese A3 beschreibt eine Alkoholgefährdung: erhöhter, riskanter Konsum mit deutlicher Gewöhnung und möglicherweise unkontrollierten Trinkepisoden, jedoch ohne dass die klinischen Schwellen für Missbrauch oder Abhängigkeit erreicht wurden.
Typische Situation: Ein Betroffener wurde mit einem sehr hohen Promillewert im Straßenverkehr erwischt, einer hohen BAK, die auf eine erhebliche Alkoholgewöhnung hinweist. Die weitere Untersuchung ergibt aber keine Anhaltspunkte für eine klinische Abhängigkeit (F10.2) oder für schädlichen Gebrauch mit daraus resultierenden Folgeschäden (F10.1). In diesem Fall kann Hypothese A3 zutreffen.
Und bei A3 kann kontrolliertes Trinken nach den Beurteilungskriterien anerkannt werden, wenn der Betroffene nachweislich seinen Konsum ausreichend und stabil verändert hat.
Was nachgewiesen werden muss
- Angemessenes Problembewusstsein: Der Betroffene muss authentisch verstanden haben, warum der frühere Konsum problematisch war. Auswendiggelernte Floskeln überzeugen keinen erfahrenen Gutachter.
- Nachgewiesene Konsumreduktion: Der Alkoholkonsum muss auf ein nicht-riskantes Niveau gesenkt worden sein. Als Richtwert gelten für Männer maximal etwa 24 Gramm reinen Alkohol pro Tag (entspricht ca. 0,5 Liter Bier), für Frauen die Hälfte, an maximal 5 Tagen pro Woche, mit regelmäßigen alkoholfreien Tagen.
- Klare Trennung von Trinken und Fahren: Das Trennungsvermögen muss glaubwürdig und stabil sein. Kein Fahren nach Alkoholkonsum, auch nicht nach kleinen Mengen.
- Laborwerte als Beleg: CDT, GGT, MCV und weitere Werte müssen die angegebene Reduktion bestätigen. Haaranalysen können den Verlauf über mehrere Monate dokumentieren.
- Stabiler Nachweis über mindestens 6 Monate: Die Veränderung muss belegt sein, nicht nur behauptet. Ein glaubwürdiges Trinkerprotokoll und ärztliche Verlaufskontrollen sind wichtig.
Wie erkennt man, welche Hypothese auf einen zutrifft?
Die entscheidende Frage ist, ob in der Konsumgeschichte Anhaltspunkte für Abhängigkeit oder Missbrauch vorliegen. Das prüft der Gutachter in der MPU anhand der Gesamtbiografie, der Deliktumstände, der Laborwerte und des Gesprächsverhaltens.
Keine der Hypothesen wird von Ihnen selbst gewählt. Der Gutachter ordnet ein. Wer sich mit A3 in die MPU begibt und die Beurteilung aber A2 oder A1 ergibt, hat ein Problem. Deshalb ist eine ehrliche Standortbestimmung vor der MPU so wichtig.
In meiner Beratung schauen wir uns die gesamte Konsumgeschichte gemeinsam an und klären, welche Hypothese realistisch zutrifft. Wer das im Vorfeld weiss, kann seine Strategie darauf aufbauen, statt in der MPU überrascht zu werden.
Was bedeutet das für Ihre Vorbereitung?
Wenn Ihre ehrliche Einschätzung ergibt, dass A1 oder A2 wahrscheinlich ist, dann ist Abstinenz Ihr Weg. Das ist keine Bestrafung. Wer in der MPU offen und überzeugend schildert, warum er erkannt hat, dass vollständige Abstinenz für ihn die richtige und einzig tragfähige Entscheidung ist, zeigt genau das, was Gutachter überzeugt: echte Einsicht und realistische Selbsteinschätzung.
Wenn A3 realistisch erscheint, lohnt es sich, die Voraussetzungen für kontrolliertes Trinken konsequent zu erfüllen und zu dokumentieren. Dazu gehört ein Protokoll, regelmäßige Labortests und ein klarer Nachweis, dass die Veränderung nicht nur kurz vor der MPU stattgefunden hat.
Das Wichtigste: Die Strategie muss zur tatsächlichen Situation passen, nicht zu dem, was man sich wünscht. Eine falsche Einschätzung der eigenen Hypothese ist einer der häufigsten Gründe, warum Menschen in der MPU scheitern.
Unsicher, welche Hypothese auf Sie zutrifft?
Im kostenlosen Erstgespräch schaue ich gemeinsam mit Ihnen, was Ihre Konsumgeschichte zeigt und welche Strategie für Ihre MPU wirklich trägt.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Eva-Maria Merkel