Wer sich in einem Abstinenzkontrollprogramm befindet, fragt sich irgendwann: Kann mir Sauerkraut, Kombucha oder ein Glas Fruchtsaft eigentlich gefährlich werden? Die Sorge ist berechtigt: Einige alltägliche Lebensmittel und Produkte enthalten tatsächlich Ethanol, und Studien zeigen, dass bestimmte davon kurzfristig zu messbaren, teils über dem Grenzwert liegenden EtG-Werten im Urin führen können. Dieser Artikel bezieht sich vor allem auf EtG-Urinkontrollen; bei Haaranalysen und PEth-Blutkontrollen gelten andere Nachweisfenster und Bewertungsgrundlagen.
Kurz erklärt: Bestimmte Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Medikamente und Hygieneprodukte können Ethanol enthalten und kurzfristig zu messbaren EtG-Werten im Urin führen. Das Labor kann dabei nicht erkennen, aus welcher Quelle der Alkohol stammt. Während eines MPU-Abstinenzkontrollprogramms sollten Sie deshalb die Vorgaben Ihrer Kontrollstelle konsequent beachten und Produkte mit zugesetztem Alkohol, alkoholfreies Bier, Kombucha sowie andere potenziell alkoholhaltige Produkte vorsorglich meiden.
Zwei verschiedene Quellen von Alkohol in Lebensmitteln
Wichtig ist eine Unterscheidung, die im Alltag oft übersehen wird: Manche Produkte enthalten Alkohol durch natürliche Gärung, andere enthalten bewusst zugesetzten Trinkalkohol. Beides sind keine harmlosen "Spuren" im gleichen Sinn, aber die zweite Gruppe sollte während eines Abstinenzprogramms konsequent gemieden werden.
Mögliche natürliche Alkoholspuren durch Gärung
- Überreifes oder vergorenes Obst, etwa sehr reife Bananen oder Trauben
- Größere Mengen Fruchtsaft, insbesondere naturtrüber, unfiltrierter oder angegorener Saft
- Kefir
- Sauerkraut und andere fermentierte Lebensmittel
- Kombucha
- Essig, Balsamico und Sojasauce
Produkte mit bewusst zugesetztem Alkohol
- Tiramisu und ähnliche Desserts mit Likör, Rum oder Weinbrand
- Rumkugeln und alkoholgefüllte Pralinen
- Weinbrandkirschen
- Saucen, die mit Wein, Bier oder Spirituosen zubereitet wurden
- Alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein (dazu mehr im nächsten Abschnitt)
Daneben können auch Medikamente, Mundspülungen, Kosmetik- und Desinfektionsprodukte Ethanol enthalten. Mehr dazu weiter unten.
Was sagt die Forschung dazu?
Der EtG-Cut-off von 0,1 mg/l im Urin kann die Herkunft des Ethanols nicht erkennen. Das Labor sieht also nicht, ob EtG durch Bier, Tiramisu, Kombucha, ein Medikament oder ein alkoholisches Getränk entstanden ist. Kontrollierte Studien zeigen, dass bestimmte Lebensmittel und alkoholfreie Getränke tatsächlich kurzfristig EtG-Werte über dem Cut-off erzeugen können.
Nach dem Konsum größerer Mengen alkoholfreien Biers wurden in einer Studie EtG-Werte deutlich über dem Grenzwert gemessen, bei einer Person stieg der Wert über Nacht sogar erheblich an. Auch nach Sauerkraut und reifen Bananen waren in einer anderen Untersuchung kurzfristige Überschreitungen möglich. Eine kontrollierte Studie zu Kombucha aus dem Jahr 2022 fand bei 83 % der Teilnehmenden nach normalem, nicht-alkoholischem Kombucha in frühen Urinproben nachweisbares EtG und EtS, teils oberhalb des in deutschen Abstinenzprogrammen verwendeten Cut-offs von 0,1 mg/l; nach dem ersten Tag waren die Marker in dieser Studie nicht mehr positiv. Das Risiko ist also besonders bei größeren Mengen und zeitlicher Nähe zu einer möglichen Urinabgabe relevant.
Wichtig: Halten Sie sich während eines laufenden Kontrollprogramms konsequent an die Empfehlungen Ihrer Kontrollstelle. Anerkannte Kontrollstellen wie die Freiburger Rechtsmedizin führen alkoholfreies Bier, alkoholgefüllte Pralinen, alkoholhaltige Süßspeisen sowie mit alkoholischen Getränken zubereitete Saucen ausdrücklich als Produkte, die während des Programms gemieden werden sollen.
Alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein
Als "alkoholfrei" bezeichnetes Bier kann Restalkohol von bis zu etwa 0,5 Vol.-% enthalten. Produkte mit der Kennzeichnung "0,0 %" enthalten deutlich weniger oder keinen analytisch nachweisbaren Alkohol; für ein Abstinenzkontrollprogramm sollten dennoch die Vorgaben der Kontrollstelle beachtet werden. Da bereits größere Mengen alkoholfreien Biers nachweislich zu erhöhten EtG-Werten führen können, sollte während eines Alkoholabstinenzprogramms vorsorglich auch auf alkoholfreies Bier verzichtet werden, unabhängig davon, wie klein das Risiko im Einzelfall erscheinen mag.
Kombucha, Kefir, Essig und Sojasauce
Auch normaler, nicht-alkoholischer Kombucha kann durch die Fermentation relevante Alkoholmengen enthalten und kurzfristig zu messbaren EtG-Werten führen, wie die oben genannte Studie zeigt. Während eines Abstinenzkontrollprogramms sollte deshalb vorsorglich auf Kombucha verzichtet werden. "Hard Kombucha" ist ohnehin ein alkoholisches Getränk und mit Abstinenz von vornherein nicht vereinbar.
Bei Kefir, Essig, Balsamico und Sojasauce schwankt der Alkoholgehalt je nach Produkt, Herstellung, Lagerung und verzehrter Menge. Eine allgemeine Freigabe ist deshalb nicht sinnvoll. Welche Produkte während Ihres Kontrollprogramms gemieden werden sollen, richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Kontrollstelle; im Zweifel ist eine alkoholfreie Alternative die sicherere Wahl.
Medikamente, Mundspülungen und Desinfektionsmittel
Diese Produktgruppe wird in Alltagsratgebern häufig übersehen, obwohl sie relevant sein kann. Ethanolhaltige Medikamente, Mund- und Körperhygienemittel, Deos sowie Haar- und Rasierwasser können Ethanol enthalten. Auch bei alkoholhaltigen Händedesinfektionsmitteln zeigte eine kontrollierte Studie, dass intensive, wiederholte inhalative Exposition zu einer EtG-Ausscheidung führen kann.
Prüfen Sie deshalb auch Medikamente, Mundspülungen sowie Kosmetik- und Desinfektionsprodukte auf ihren Ethanolgehalt. Verordnete Medikamente dürfen Sie dabei nicht eigenmächtig absetzen: Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Arzt und Ihrer Kontrollstelle über eine alkoholfreie Alternative oder die notwendige Dokumentation.
Was bedeutet das für Ihren Alltag?
Frischer, ordnungsgemäß gelagerter Fruchtsaft in üblicher Menge, ein normales Sauerkraut-Gericht oder gewöhnliches reifes Obst führen normalerweise nicht zu einem problematischen EtG-Befund. Größere Mengen, angegorene oder lange geöffnete Säfte sollten während eines Kontrollprogramms trotzdem vermieden werden. Kommt es dennoch zu einem unerwarteten positiven EtG-Befund durch unbeabsichtigte Ethanolaufnahme, ist das analytisch kein "falscher" Befund: Das Labor weist korrekt nach, dass EtG vorhanden war. Problematisch ist vielmehr, dass sich die Quelle nicht sicher zurückverfolgen lässt, weshalb Vorsicht bei den genannten Produkten so wichtig ist.
Unabhängig vom Laborbefund kann alkoholfreies Bier bei manchen Menschen mit früheren Trinkritualen, Verlangen oder Risikosituationen verbunden sein. Ob das für Sie persönlich relevant ist, sollten Sie individuell reflektieren, gegebenenfalls im Gespräch mit Ihrer Kontrollstelle oder in der Beratung. Mehr zum Umgang mit alkoholähnlichen Produkten und der eigenen Konsumgeschichte lesen Sie auch in meinem Artikel Kontrolliertes Trinken bei der MPU.
Konsequent meiden
- Alkoholische Getränke
- Alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein
- Kombucha
- Tiramisu, Rumkugeln und alkoholgefüllte Pralinen
- Saucen und Desserts mit Wein, Bier, Likör oder Spirituosen
- Angegorene Säfte und vergorenes Obst
- Alkoholhaltige Mundspülungen und frei austauschbare alkoholhaltige Arzneimittel
- Ethanolhaltige Kosmetik- oder Desinfektionsprodukte, sofern eine alkoholfreie Alternative verfügbar ist
Bei natürlichen Lebensmitteln nicht in Panik geraten, aber Vorgaben beachten
- Normales reifes Obst
- Frischer Fruchtsaft in üblicher Menge
- Sauerkraut und fermentierte Lebensmittel
- Essig und Sojasauce
Das Wichtigste: Kein Grund zur Panik, aber konsequente Vorsicht ist angebracht. Klären Sie im Zweifel lieber einmal zu viel mit Ihrer Kontrollstelle oder mir ab, welche Produkte in Ihrem konkreten Kontrollprogramm zulässig sind, statt sich auf allgemeine Entwarnungen zu verlassen.
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Eva-Maria Merkel, Psychologin