Welche Straftaten führen zu einer MPU?
Nicht jede Straftat führt automatisch zu einer MPU. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an, wenn die begangene Straftat Zweifel an der Fahreignung weckt. Typische Straftaten, die eine MPU auslösen:
- Unfallflucht (§ 142 StGB) – Verlassen des Unfallorts, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) – aggressives Fahrverhalten, Drängeln, Abschneiden
- Körperverletzung – durch rücksichtsloses oder gefährliches Fahren
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – wiederholt oder unter besonderen Umständen
Wichtig: Auch wenn die strafrechtliche Verurteilung bereits abgeschlossen ist, beurteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung unabhängig davon. Das Strafgericht und die MPU-Gutachter haben unterschiedliche Aufgaben.
Was erwartet Sie im Gutachtergespräch?
Der Gutachter will verstehen, was genau zum Vorfall geführt hat, wie Sie heute darauf zurückblicken und was sich in Ihrem Verhalten verändert hat. Entscheidend ist:
- Ehrliche Auseinandersetzung mit dem Vorfall – keine Verharmlosung
- Übernahme von Verantwortung – ohne sich ausschließlich als Opfer der Umstände darzustellen
- Konkrete, glaubwürdige Veränderungen im Verhalten und in der Einstellung
- Strategien, um in vergleichbaren Situationen künftig anders zu reagieren
Kostenloses Erstgespräch – Ehrliche Einschätzung Ihrer Situation
Ich sage Ihnen offen, was die Vorbereitung in Ihrem konkreten Fall bedeutet und wie wir gemeinsam vorgehen können.
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